Kurzuschuss
Ambulante Vorsorgeleistungen sind im Abstand von drei Jahren ohne Einschränkungen in der Europäischen Union
genauso wie in Deutschland möglich. Generelle Voraussetzung dafür ist ein Antrag, den die gesetzliche Krankenkasse
prüfen und bewilligen muss.
Grundsätzlich gilt:
Alle deutschen Krankenkassen können ambulante Vorsorgeleistungen im Heilbad Piestany/Slowakei, bzw. Marienbad/Tschechien bewilligen.
Wie wird eine ambulante Vorsorgeleistung beantragt:
1. Sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse über die Zuschussmöglichkeit einer ambulanten
Vorsorgeleistung im Heilbad Piestany/Slowakei, bzw. Marienbad/Tschechien. Lassen Sie sich von ihm einen Antrag
auf eine ambulante Vorsorgeleistung geben.
2. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Haus- oder Facharzt und füllen Sie mit ihm zusammen den Antrag aus.
3. In diesem Antrag sollte das Heilbad Piestany, bzw. Marienbad als Kurort angegeben sein. Denn nur im weltbekannten
Rheumaheilbad Piestany (staatlich anerkannte Kureinrichtung) gibt es den für Ihre Gesundheit so
wichtigen Schwefelheilschlamm und das einzigartige Schwefelthermalmineralwasser. In Marienbad werden eine
große Anzahl von Erkrankungen mit den einzigartigen, natürlichen Heilmitteln – über 40 Mineralquellen, natürliches
CO2-Gas, Moor und Torf behandelt.
4. Den Antrag geben Sie bei der Krankenkasse ab. Diese prüft denselben nach Aktenlage mit dem Medizinischen
Dienst und kann dann die ambulante Vorsorgeleistung im Heilbad Piestany, bzw. Marienbad bewilligen.
Wenn Ihnen die Krankenkasse eine ambulante Vorsorgeleistung im Heilbad Piestany, bzw. Marienbad, bewilligt
hat, erhalten Sie in der Regel:
Die Kosten für die erstattungsfähigen, kurärztlich verordneten Behandlungen, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen
Zuzahlung, Verwaltungskosten usw. Einen Kurzuschuss für Unterkunft im Regelfall über 13,- Euro
pro Tag. Einige Krankenkassen zahlen auch einen Pauschalbetrag.
Sie erhalten bei unseren Kurreisen am Ende Ihres Kuraufenthaltes auf Verlangen vom Kurarzt eine detaillierte
Bescheinigung über ärztliche und therapeutische Leistungen und die Verordnung ambulanter Heilbehandlungen.
Die Hotelrechnung erhalten Sie an der Rezeption.
Privat versicherte Kunden:
Bei privat versicherten Kurgästen kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da sie i. d. R. einen individuellen
Versicherungsvertrag haben. Deshalb sollten Sie sich auch rechtzeitig vor Kurbeginn bei Ihrer Krankenkasse erkundigen,
was Sie an Leistungen erhalten.
Alle von uns angebotenen Kurhotels mit Ihren Kureinrichtungen sind offiziell ISO zertifiziert. Ferner sind die Kurhotels Thermia Palace, Balnea Esplanade und Palace in
Piestany und alle Kurhotels in Marienbad vom TÜV Rheinland Group und der Medical Wellness GmbH zertifi ziert. Ferner besteht die Mitgliedschaft in der Assoziationen
The Leading Medical Wellness Hotels & Resort. Die Marienbader Kurhotels sind noch zusätzlich bei mediaspa. Dies ist ein Beweis und die Garantie der hohen Qualität der
Kurbehandlungen aller von uns angebotenen Kurhäuser.